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Ratenkauf im Einzelhandel: Mehr Umsatz durch flexible Zahlungsmodelle?

Die Zeiten, in denen Kunden ausschließlich bar oder per Einmalzahlung einkauften, sind vorbei. In einem Markt, in dem Flexibilität und finanzielle Planungssicherheit immer wichtiger werden, hat sich der Ratenkauf zu einem relevanten Faktor für Umsatzsteigerung und Kundenbindung entwickelt. Doch lohnt sich dieses Modell wirklich für stationäre Händler?

Gerade in kapitalintensiven Bereichen wie Ladeneinrichtung oder Ladenbau ist der Investitionsbedarf der Kunden oft hoch – ein gut strukturiertes Ratenzahlungsangebot kann hier den Unterschied machen. Der folgende Fachartikel zeigt Ihnen, worauf es bei der Einführung von Ratenzahlungen ankommt, welche rechtlichen und finanziellen Aspekte zu beachten sind und wie Sie das Modell gezielt zur Stärkung Ihrer Marktposition nutzen.

Ratenkauf im Einzelhandel
Ratenkauf im Einzelhandel

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Was bedeutet Ratenkauf – und warum ist er für den Einzelhandel relevant?

Beim Ratenkauf zahlen Kunden den Gesamtpreis eines Produkts nicht sofort, sondern in mehreren monatlichen Teilbeträgen über einen definierten Zeitraum. Dieses Modell bietet vor allem bei höherpreisigen Investitionen – etwa in Ladenausstattung, Möbel oder Technik – eine niedrigere Einstiegshürde.

Für Einzelhändler eröffnet das Chancen: Der durchschnittliche Warenkorb steigt, Kaufentscheidungen fallen schneller und Kundenbindung wird durch das anhaltende Vertragsverhältnis gestärkt. Gleichzeitig kann der Händler das Ausfallrisiko an einen Zahlungsdienstleister auslagern, sofern ein externer Anbieter eingebunden ist.

Typische Struktur eines Ratenkaufs:
  • Festgelegte Laufzeit (z. B. 6, 12 oder 24 Monate)
  • Monatlich fester oder variabler Betrag
  • Zinsen abhängig vom Anbieter und Risikoprofil
  • Vermittlung über eigene oder externe Zahlungsplattform
Vorteile für den Einzelhandel:
  • Höherer Umsatz durch größere Kaufbereitschaft
  • Attraktives Zusatzangebot für preisbewusste Kunden
  • Professionelles Image durch moderne Zahlungsoptionen

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Händlerverantwortung in D–A–CH–F

Ein Ratenkauf ist juristisch meist ein Verbraucherdarlehensvertrag – das bringt eine Reihe von Verpflichtungen mit sich. In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich greifen teils unterschiedliche Regelwerke, die Einzelhändler kennen sollten:

Land Rechtsgrundlage Wichtige Vorschriften
Deutschland §§ 491–505 BGB Bonitätsprüfung, Schriftformerfordernis, 14-tägiges Widerrufsrecht, Pflicht zur verständlichen Aufklärung
Österreich Verbraucherkreditgesetz (VKrG) Informationspflichten, Rücktrittsrecht, effektiver Jahreszins muss offen gelegt werden
Schweiz Konsumentenkreditgesetz (KKG) Bonitätsprüfung, Obergrenze für Jahreszins, Vertragsformvorschriften
Frankreich Code de la consommation (L311-1 ff.) Mindestrücktrittsrecht von 14 Tagen, Pflicht zur verständlichen Dokumentation, Kreditwürdigkeitsprüfung

Rechtliche Folgen bei Fehlern – was Einzelhändler wissen müssen

  • Ungültige Verträge: Verstöße gegen Formvorgaben (z. B. fehlende Schriftform oder Widerrufsbelehrung) führen in vielen Fällen zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Ratenkaufs.
  • Rückabwicklungspflicht: Händler müssen unter Umständen bereits erhaltene Raten zurückerstatten, selbst wenn der Kunde die Ware genutzt hat.
  • Bußgelder und Abmahnungen: In Deutschland und Frankreich können Verstöße gegen Informationspflichten durch Verbraucherschutzbehörden oder Mitbewerber abgemahnt werden – inklusive Kostenrisiko.

Welche Rechte haben Einzelhändler?

  • Bonitätsprüfung vor Abschluss: In allen genannten Ländern ist der Händler berechtigt (teilweise sogar verpflichtet), eine Bonitätsauskunft einzuholen – oft über externe Zahlungsanbieter.
  • Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern: Wer mit Ratenkauf-Plattformen wie Klarna, PayPal Ratenzahlung oder Alma arbeitet, verlagert große Teile der rechtlichen Verantwortung auf den Anbieter – insbesondere bei Risikoprüfung und Forderungsdurchsetzung.
  • Eigene AGB gestalten: Händler können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zusätzliche Vorgaben definieren, z. B. zur Stornierung oder bei Zahlungsverzug – sofern diese nicht gegen Verbraucherschutzrecht verstoßen.
Praxis-Hinweis: Einzelhändler sollten ihre Ratenkauf-Angebote regelmäßig rechtlich prüfen lassen – vor allem bei grenzüberschreitendem Verkauf. Ein falsch aufgesetzter Vertrag kann schnell zur kostenintensiven Rückabwicklung führen.

Ratenkauf sichtbar machen: So kommunizieren Sie im Geschäft richtig

Selbst das beste Finanzierungsangebot entfaltet erst dann seine Wirkung, wenn es im Verkaufsraum klar und vertrauenswürdig kommuniziert wird. Viele Kunden wissen gar nicht, dass sie ihre Wunschartikel bequem in Raten zahlen könnten – oder zögern, weil ihnen die Konditionen unklar erscheinen. Der stationäre Handel hat hier einen klaren Vorteil: Er bietet die persönliche Beratung und die emotionale Ansprache direkt am Point of Sale.

✓ Sichtbarkeit am Produkt
Nutzen Sie Hangtags, kleine Aufsteller oder Hinweise auf Preisetiketten, um deutlich zu machen: „Ab 29 €/Monat erhältlich“.
✓ Kommunikation im Beratungsgespräch
Schulen Sie Ihr Verkaufsteam, Ratenzahlung aktiv anzubieten – besonders bei höherpreisigen Produkten oder in Bedarfssituationen (z. B. Familie, Neuanschaffung).
✓ Vertrauen durch Sprache
Formulierungen wie „Sofort mitnehmen, später zahlen“ oder „Flexible Wunschraten“ wirken vertrauensbildender als rein technische Begriffe wie „Finanzierung“.

Ein gut platzierter Hinweis im Schaufenster oder an der Kasse kann das entscheidende Signal liefern, gerade bei unentschlossenen Kunden. Vermeiden Sie komplizierte Formulierungen oder kleingedruckte Infos – Klarheit und Einfachheit schaffen Vertrauen. Wenn das Personal souverän Auskunft geben kann und alle Optionen transparent erklärt werden, erhöht das nicht nur die Abschlussquote, sondern auch die Kundenzufriedenheit.

Fazit: Welches Ratenkaufmodell passt zu meinem Geschäft?

Modell Beschreibung Vorteile für Händler Herausforderungen Beispielanbieter
Externe Ratenkauf-Dienstleister Abwicklung über Drittanbieter, die das Risiko und die Finanzierung übernehmen.
  • Kein Ausfallrisiko
  • Schnelle Auszahlung
  • Rechtssicherheit gewährleistet
  • Transaktionsgebühren
  • Abhängigkeit von externem Partner
  • Begrenzte Flexibilität
Klarna, Afterpay, PayPal Ratenzahlung
Eigenes Ratenzahlungsmodell Direktvertrag zwischen Händler und Kunde – interne Abwicklung.
  • Individuelle Konditionen
  • Stärkere Kundenbindung
  • Zusätzliche Marge möglich
  • Höheres Ausfallrisiko
  • Aufwändiger Verwaltungsprozess
  • Rechtliche Anforderungen selbst tragen
Unternehmensintern
Ratenkauf via Kreditvermittlung Kooperation mit Bankpartnern, die den Ratenkredit anbieten.
  • Bank übernimmt Bonitätsprüfung
  • Rechtssicherheit durch Kreditinstitut
  • Komplett ausgelagertes Zahlungsrisiko
  • Teilweise hoher bürokratischer Aufwand
  • Abhängigkeit vom Partnerangebot
Commerz Finanz, Consors Finanz, Santander

Ratenkauf im Einzelhandel – häufige Fragen von Händlern

Der Ratenkauf kann die Kaufbereitschaft erhöhen, die Warenkorbgröße steigern und neue Zielgruppen erschließen – etwa preissensible Kund*innen. Händler profitieren von höheren Umsätzen und einer besseren Kundenbindung, insbesondere bei beratungsintensiven Produkten.
Das hängt vom gewählten Zahlungsdienstleister ab. Viele Anbieter übernehmen das Ausfallrisiko vollständig („Factoring-Modell“), andere verlangen eine Rückabwicklung. Händler sollten die Vertragsbedingungen genau prüfen – besonders in Bezug auf Bonitätsprüfung und Forderungsabtretung.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Viele Händler bieten Ratenzahlung jedoch auch im stationären Handel an – etwa über Tablets oder QR-Codes. So lässt sich das Omnichannel-Angebot erweitern und das Einkaufserlebnis konsistent gestalten.
In Deutschland und Österreich gilt das Verbraucherkreditrecht – insbesondere mit Widerrufsrecht und Informationspflichten. In der Schweiz ist der Ratenkauf kantonal unterschiedlich geregelt, in Frankreich unterliegt er dem Code de la Consommation. Wichtig sind Transparenzpflichten, maximale Zinssätze und Bonitätsprüfungen.
Händler benötigen eine Integration des Zahlungsdienstleisters – meist per Plugin oder API. Wichtig ist die reibungslose Einbindung in den Checkout-Prozess, inklusive korrekter Anzeige der Raten, Zinsen und Gesamtkosten. Auch die DSGVO-konforme Datenverarbeitung muss gewährleistet sein.
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