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HOHE KUNDENZUFRIEDENHEIT

Wenn der Begriff GEMA zur Sprache kommt, löst das bei vielen Ladenbesitzern, Veranstaltern von Festen und anderen öffentlichen Einrichtung schnell Unbehagen aus. Wenn Hintergrundmusik im Laden, in einem öffentlichen Gebäude oder bei Festen gespielt werden soll, werden monatliche Kosten oder Kosten für den jeweiligen Zeitraum fällig. Doch was hat es mit der GEMA im Einzelhandel auf sich, wie hoch fallen die Kosten aus und ist es möglich, diese Gebühren zu umgehen?


Wer oder was ist die GEMA

Die Abkürzung GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Hierbei handelt es sich um die bekannteste und gleichzeitig größte Verwertungsgesellschaft. Zu weiteren bekannten Verwertungsgesellschaften gehören unter anderen die VG Wort sowie die GVL, welche die Inkassorechte jedoch an die GEMA übertragen haben. Im Grunde ist die GEMA für die Wahrnehmung der Rechte von Textautoren, Komponisten sowie auch Musikverlegern zuständig.

Die GEMA hat dabei unter anderem die Aufgabe, den Musiknutzern, wie zum Beispiel verschiedenen Veranstaltern oder Einzelhandelsgeschäften, die Rechte für die Musiknutzung zu erteilen. Im Anschluss leitet die GEMA die Lizenzzahlungen an die Textautoren, Komponisten sowie auch den Musikverlegern weiter. Diese Kosten sind sehr wichtig.

Aus diesem Grund muss jeder, der Musik öffentlich nutzt, eine Lizenz bei der GEMA erwerben.

Leider wird jedoch auch immer wieder von ungerechtfertigten Forderungen berichtet, sodass es wichtig ist, sich als Ladeninhaber ausreichend über die GEMA zu informieren und bei Fragen auch mal nachzuhaken.

Das gilt auch bei fraglichen Forderungen, bei denen Betroffene nicht wissen, warum diese in der jeweiligen Höhe gefordert werden.


Wer muss die GEMA-Gebühren zahlen?

Die Gebühren der GEMA betreffen im Grunde jeden, der musikalische Werke, bei denen die Urheberschaft von der GEMA vertreten wird, öffentlich zugänglich macht. In erster Linie betrifft das natürlich Fernseh- sowie Rundfunkstationen. Doch auch auf Inhaber von Bars, Kneipen sowie Discos trifft das natürlich zu. Betreiber von öffentlichen Festen, wie zum Beispiel Konzerten oder Schützenfesten, müssen ebenso die Gebühren von der GEMA bezahlen.

Hinzu kommen jedoch auch die Betreiber von Arztpraxen, sobald hier Musik im Wartezimmer läuft und auch die Inhaber von Einzelhandels Läden aller Art, denn auch dort wird natürlich für das Wohlbefinden der Kunden oft Musik abgespielt. Selbst die Fahrstühle mit Musik sind davon betroffen.

Gema Gebühren Berechnung

Die Höhe der Vergütung ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Hierzu gehören Folgende:

  • Die Art der Musikwiedergabe bspw. Musikanlage im Laden oder auch Livemusik in der Gastro

  • Die Größe des Verkaufsraums bzw. des Gastraums oder der Veranstaltungsfläche gemessen in m². In Einzelfällen spielt auch das Sitzplatzangebot bzw. das Personenfassungsvermögen eine Rolle.

  • Die Erhebung sowie auch die Höhe vom Eintrittsgelt bzw. dem Tanzgeld und weiterer Entgelte spielen ebenso eine wichtige Rolle. Handelt es sich um gestaffelte Preise, so wird für die Berechnung immer der höchste Eintrittspreis genommen. Wenn bei einer geschlossenen Gesellschaft zum Beispiel kein Eintritt berechnet wird, kann die GEMA auch ein fiktives Eintrittsgeld berechnen.

  • Der zeitliche Rahmen. Handelt es sich um eine wiederkehrende oder eine einmalige Musiknutzung?

  • Es gibt auch die Möglichkeit, einen Jahrespauschalvertrag abzuschließen. Je nach Anzahl an Veranstaltungen kann sich das finanziell lohnen.

➤ Wenn man also im Laden Musik abspielen möchte, handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe, wozu Ladeninhaber eine Lizenz zur Musiknutzung benötigen, welche nun bei der GEMA erworben wird.

➤Bei Läden, die einen Fernseher aufgestellt haben und diesen nutzen, um Musik abzuspielen, sollte beachtet werden, dass die betroffenen Videoclips sehr häufig nicht für die gewerbliche Nutzung zugelassen wurden.

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Wer ein Radio im Geschäft betreibt, muss zusätzlich Rundfunkgebühren zahlen. Hierbei handelt es sich um eine behördliche Abgabe, welche für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist. Dieser Beitrag richtet sich nun nach der Anzahl der Mitarbeiter in einem Unternehmen. Wenn im Geschäft eine Musik-CD abgespielt wird, müssen Inhaber in Deutschland ebenso GEMA- sowie auch Rundfunkgebühren zahlen.

Berechnung GEMA: Wiedergabe von Original CDs

Raumgröße in m² Kosten
Bis 100 m²
  • 11,66 Euro monatlich (139,92 Euro pro Jahr)

  • 32,08 Euro vierteljährlich (128,32 Euro pro Jahr)

  • 116,64 Euro einmal im Jahr

Bis 200 m²
  • 23,34 Euro pro Monat (280,08 Euro pro Jahr)

  • 64,19 Euro vierteljährlich (256,75 Euro pro Jahr)

  • 233,40 Euro einmal im Jahr

Bis 300 m²
  • 29,16 Euro im Monat (349,92 Euro pro Jahr)

  • 80,20 Euro vierteljährlich (320,80 Euro pro Jahr)

  • 291,60 Euro einmal im Jahr

Bis 400 m²
  • 34,99 Euro monatlich (419,88 Euro pro Jahr)

  • 96,23 Euro vierteljährlich (384,92 Euro im Jahr)

  • 349,92 Euro einmal im Jahr

Bis 600 m²
  • 45,48 Euro monatlich (545,76 Euro im Jahr)

  • 125,08 Euro vierteljährlich (500,32 Euro pro Jahr)

  • 454,80 Euro einmal im Jahr

Bis 800 m²
  • 55,97 Euro pro Monat (671,64 Euro pro Jahr)

  • 153,92 Euro vierteljährlich (615,68 Euro im Jahr)

  • 559,68 Euro einmal im Jahr

Berechnung GEMA: Wiedergabe von Hörfunk

Raumgröße in m² Kosten
Bis 100 m²
  • 15,65 Euro im Monat (187,80 Euro pro Jahr)

  • 43,04 Euro vierteljährlich (172,16 Euro pro Jahr)

  • 156,49 Euro im Jahr

Bis 200 m²
  • 31,32 Euro pro Monat (375,84 Euro pro Jahr)

  • 86,12 Euro vierteljährlich (344,47 Euro pro Jahr)

  • 313,15 Euro einmal im Jahr

Bis 300 m²
  • 39,13 Euro in Monat (469,56 Euro pro Jahr)

  • 107,60 Euro vierteljährlich (430,40 Euro im Jahr)

  • 391,23 Euro einmal jährlich

Bis 400 m²
  • 46,94 Euro im Monat (563,28 Euro im Jahr)

  • 129,11 Euro vierteljährlich (516,44 Euro pro Jahr)

  • 469,48 Euro einmal pro Jahr

Bis 500 m²
  • 53,99 Euro im Monat (647,88 Euro pro Jahr)

  • 148,45 Euro vierteljährlich (593,80 Euro pro Jahr)

  • 539,84 Euro einmal pro Jahr

Bis 600 m²
  • 61,02 Euro im Monat (732,24 Euro pro Jahr)

  • 167,81 Euro vierteljährlich (671,24 Euro pro Jahr)

  • 610,19 Euro einmal pro Jahr

Bis 700 m²
  • 68,05 Euro im Monat (816,60 Euro pro Jahr)

  • 187,17 Euro vierteljährlich (748,68 Euro pro Jahr)

  • 680,55 Euro einmal pro Jahr

Bis 800 m²
  • 75,10 Euro pro Monat (901,20 Euro pro Jahr)

  • 206,51 Euro vierteljährlich (826,04 Euro pro Jahr)

  • 750,90 Euro einmal pro Jahr

Achtung!

Wichtig: Hierbei handelt es sich lediglich um die Nettobeträge. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich Regelungen und Gebühren ändern können, daher ist es ratsam, sich immer direkt bei der GEMA oder einem Rechtsberater zu informieren.

Welche Strafen bei Gema Verstoß?

Die GEMA-Gebühren nicht zu bezahlen, ist in der Regel natürlich keine gute Idee. Die Gebühren für die GEMA werden fällig, sobald die Musik öffentlich genutzt wird.

Nun können sich Ladenbesitzer zwischen unterschiedlichen Optionen entscheiden und wählen, ob die Beiträge für die verkaufsfördernde Musik monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr gezahlt werden.

Wer nun öffentlich Musik spielt und dafür nicht bezahlt, begeht im Grund eine Straftat. Betrachtet man dieses Verhalten von der juristischen Seite, so ist es ein Diebstahl, und zwar an den GEMA Mitgliedern, also den Musikschaffenden.

Aus diesem Grund prüft die GEMA auch Läden, Veranstaltungen und Orte, an denen öffentlich Musik abgespielt wird und schaut nach, ob dies auch wirklich legal geschieht.

Wer Musik abgespielt hat und dies nicht bei der GEMA angemeldet und somit nicht bezahlt hat, muss nicht nur mit einer Nachzahlung rechnen. Zusätzlich zur Nachzahlung müssen Ladenbesitzer nun mit weiteren Kosten rechnen, die für die finanziellen Mehraufwände berechnet werden.

Wenn man auch diese Kosten nun nicht begleicht, kann es schnell zum gerichtlichen Mahnverfahren kommen, was neben weiteren hohen Kosten auch weitere Folgen mit sich bringen würde.

So umgehen Einzelhändler die Gema

Ladenbesitzer und Veranstalter müssen keine GEMA-Gebühren zahlen, wenn Musik genutzt wird, dessen Urheber seit mindestens 70 Jahren tot sind. In diesen Fällen ist die jeweilige Musik komplett lizenzfrei. In diesem Fall spricht man auch von gemafrei bzw. GEMA frei.

Das gilt vor allem für Musik der barocken, klassischen oder der romantischen Werke. Ebenso die alten Volkslieder gehören dazu. Auch das Internet hat eine tolle Auswahl an GEMA freier Musik zu bieten. Diese lassen sich nicht selten kostenlos herunterladen. Allerdings handelt es sich in der Regel nicht um moderne Musik. Die Zielgruppe der Hörer ist somit sehr gering, sodass die Wirkung bei solcher Musik in Läden also nicht unbedingt positiv sein muss.

Hinzu kommt die Musik, bei denen der Urheber kein Mitglied der GEMA ist. In diesem Fall erheben die Urheber entweder keine oder oft auch geringere Lizenzgebühren.

Fazit – Was bedeutet die GEMA für den Einzelhandel

Ob in einem Lebensmittelladen, im Modegeschäft oder in anderen Läden, die Musik spielt für das Wohlbefinden der Kunden, wie auch die Ladeneinrichtung eine besonders wichtige Rolle. Kein Wunder, denn sie berührt die Menschen emotional und das wiederum führt unter anderem dazu, dass Gegenstände wie Kleidung oder Lebensmittel gekauft werden. Damit Musik auch legal abgespielt werden kann, sind jedoch in der Regel Gebühren an die GEMA fällig. Wie hoch diese Gebühren ausfallen und wann genau diese bezahlt werden müssen, hängt dabei von diversen Faktoren ab. Als Ladenbesitzer ist es daher wichtig, Kontakt zur GEMA aufzunehmen und sich rundum zu informieren.

FAQ

Häufige Fragen 


Alle Fragen zum Thema: GEMA im Einzelhandel

Die Gebühren für die GEMA werden immer dann fällig, wenn an einem öffentlichen Ort, wie zum Beispiel in einem Geschäft, einer Bar, in der Arztpraxis oder bei einem Fest, Musik abgespielt wird, dessen Urheber Mitglieder in der GEMA sind.

Wie hoch die Gebühren für die GEMA ausfallen, ist vor allem von der Größe des Geschäfts, der Veranstaltung sowie von vielen anderen Faktoren abhängig. Die Gebühren selbst werden also von Laden zu Laden individuell berechnet. Zudem spielt es eine Rolle, welche Art Musik gespielt wird. Ob von einer CD oder dem Radio.

Ja, indem sogenannte GEMA-freie Musik gespielt wird. Dazu zählt Musik, deren Urheber kein Mitglied der GEMA sind sowie Musik, deren Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist. Hinzu kommt das Abspielen der Musik auf privaten Partys.

Sie können sich an die GEMA wenden und eine Lizenz erwerben. Die Zahlung erfolgt in der Regel monatlich oder jährlich, und die Höhe der Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Es gibt manchmal spezielle Tarife und Regelungen für kleinere Geschäfte und Betriebe, daher ist es sinnvoll, sich direkt bei der GEMA zu informieren und ggf. einen individuellen Tarif zu verhandeln.